Der Wert der Verschriftlichung des Kantonesischen und anderer Minderheitensprachen

Geschrieben von Ken Ho

Sprachen sind ein Geschöpf des Menschentums. Sie sind mit einander gleich im Werte und keine davon sollte vor der anderen bevorzugt werden. Damit die Gleichberechtigung erstellt werden kann, gilt es nachzudenken, wie Minderheitensprachen, also Sprachen die nicht durch den Großteil der Bevölkerung eines Landes gesprochen werden und daher in der Verbreitung beeinträchtigt sind, auf der gleichen Ebene der Verwendbarkeit und Relevanz wie diejenige der Nationalen Sprachen erhoben werden können. Hierin spielt eine erhöhte Zugänglichkeit an Sprachmaterialien mit Bezug auf Minderheitensprachen eine wichtige Rolle.

Derartige Sprachmaterialien werden am effektivsten den Menschen näher gebracht wenn sie schriftlich erstellt sind. Geschriften dauern immerhin länger als ausgesprochene Worte. Um daraus Nutzen zu ziehen, bedeutet es also dass Verschriftlichung einen unentbehrlichen Teil des Fortgangs ausmacht, damit die anbelangende Minderheitensprache weiterleben kann.

Hier nenne ich zum Beispiel das Kantonesisch, das zugleich auch meine Muttersprache ist. Traditionell wird es als ein Dialekt des Chinesischen angesehen und als solche eingeordnet. Schriftliche Kommunikation für Muttersprachler geschieht meistens mittels des Standard-Chinesischen. Das Letztere weicht derartig vom Ersten aus, dass es von einem redlichen Anschluss am Kantonesischen keine Rede ist. Anders gesagt, die Schriftsprache, das Standard-Chinesisch das in dem schriftlichen Verkehr Hongkongs neben dem Englischen am meisten benutzt wird, bezieht sich kaum auf die Umgangssprache, das Kantonesisch.

Zum Erhalten des Kantonesischen gilt es daher dessen Lauten schriftlich ersichtlich zu machen, damit der schriftliche Verkehr auch in der Sprache zu geschehen vermag. Dies wird daneben manchen interessierten Ausländern zu Nutze kommen, die zwar keine Muttersprachler dabei haben um die Sprache am eigenen Leibe zu erfahren, die aber auch die Sprache im Einzelnen erkunden können mittels der geschriebenen Lauten.

Dazu empfehle ich die Yale-Romanisierung des Kantonesischen. Meiner Meinung nach ist es diesem Schreibsystem gelungen, den für Nicht-Muttersprachler am schwierigsten zu meisternden Aspekt eindeutig abzubilden. Nämlich, die sechs Tönen. Statt der Nummerierung von 1 bis 6 (oder selbst bis 9, abhängig davon ob man die letzten drei Arten nicht-plosive Auslauten als Tönen bezeichnet) wird dabei drei Sonderzeichen (nämlich der Akut, der Gravis, der Makron) und das stumme Buchstab “h” verwendet. Aufgehende Töne werden mit dem Akut angezeigt, hinfallende Töne mit dem Gravis, der hohe Ton mit dem Makron und der niedrige Ton mit dem Buchstab “h”. Mit der Hinzufügung der Endkonsonanten -p, -t und -k am Ende der Silbe, werden alle traditionell zu den neun Tonarten gezählten sechs Tonhöhen und drei wegen der Abschlusskonsonanten kurz ausgesprochen Silben des Kantonesischen ersichtlich gemacht.

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